Informations- und Unterweisungspflicht für Arbeitgeber

Wichtige Änderung bzw. Ergänzung lt. Bundesgesetzblatt vom 11. April 2014
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V

§14. Pkt. 6
Über das richtige An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Ertrinken oder Versinken sowie die Durchführung von Berge- und Rettungsmaßnahmen sind mindestens 1x jährlich Übungen abzuhalten. In die Übungen sind alle Arbeitnehmer/innen einzubeziehen, die Auffangsysteme oder persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken oder Versinken benutzen müssen.

Diese Übungen müssen durch eine für Absturzsicherungssysteme fachkundige Person geplant und durchgeführt werden.

Wir bieten speziell für Ihren Einsatzbereich unterschiedliche Berge- und Rettungsgeräte samt Unterweisung an. Um nachhaltig Kosten zu sparen, können z.B. das Rollgliss R550 Berge- und Rettungsgerät in einem Vakuumkoffer gekauft werden, welches wenn nie für den Notfall benötigt, bis zu 10 Jahre ohne jährliche Überprüfung gelagert werden kann. Für die jährlichen Unterweisungen nehmen wir unsere Gerätschaften und schonen Ihre Geräte.

Gemeinsam mit unseren Partnern vermitteln wir zusätzlich abgestimmte Lehrgänge für den richtigen Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie Retten von erhöhten Standorten in Trainingszentren.

Als Komplettanbieter bieten wir in unserem Service Center die jährliche Wartung und Reparatur von komplexen Auffang/Rettungssystemen sowie die jährliche Sachkundigenprüfung der PSA vorort beim Kunden.

 

Ein selbstständiges Montageteam bietet kompetenten und schnellen Einsatz für all jene Bereiche, wo kollektive Schutzeinrichtungen wie Geländer, Auffangnetze sowie Anschlageinrichtungen benötigt werden.