Überprüfung mind. alle 12 Monate
Alle Bestandteile der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz müssen mind. alle 12 Monate bzw. nach Herstellerangabe durch eine Fachkundige Person auf ihren Zustand geprüft werden.
Diese Überprüfung wird durch Sichtkontrolle sowie Funktionsprüfung durchgeführt, schriftlich in einer Gerätekarte vermerkt, sowie mittels einer Prüfetikette direkt am Produkt dokumentiert. Die Begutachtung der Gegenstände erfolgt ohne Zerlegearbeiten. Fehler können daher nur bei jenen Teilen festgestellt werden, bei denen Mängel offensichtlich erkennbar sind. Der beschriebene Zustand bezieht sich auf den Zeitpunkt der Überprüfung und beinhaltet keine Prognose über den Zustand des Gegenstandes bis zum nächsten Einsatz durch den Verwender bzw. bis zum nächsten Überprüfungstermins.
Diese Überprüfung enthebt den Anwender nicht von der Verpflichtung der laufenden Kontrolle aller Geräte und Bauteile vor, während und nach der Verwendung sowie richtigen Aufbewahrung, Transport und Lagerung entsprechend der jeweiligen gültigen Gebrauchsanleitungen.
Die Überprüfung gilt nur unter dem Vorbehalt, daß die Ausrüstung vorher nicht mit einem Sturz belastet wurde, Teile umgebaut wurden, textile Teile mit Chemikalien oder sonstigen Beeinträchtigungen in Berührung kamen, Metallteile nicht mehr als 5 m auf hartem Untergrund gefallen sind, bekannte Mängel nicht mitgeteilt wurden. Ausgesonderte und/oder durch Sturz oder sonstigen Beeinträchtigungen beschädigte Bestandteile sind sofort der weiteren Verwendung zu entziehen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sie können uns kleinere Mengen senden und/oder wir führen die Überprüfung gerne Vorort bei Ihnen durch. Die Kosten werden nach Aufwand und/oder mit einer Pauschale in Rechnung gestellt.
Bestimmte Auffangsysteme wie Höhensicherungsgeräte, Abseil/Rettungsgeräte .... müssen je nach Hersteller in unserem Service Center überprüft werden. Je nach Zustand und möglicher Ersatzteile erhalten Sie von uns vorab einen Kostenvoranschlag.